Die Landeskirche wird gegründet
Die Wendepunkte für die Glaubenspraxis der hessischen Bevölkerung gegenüber dem Reich brachte der Reichstag in Speyer 1526. Er beschloss, angesichts der Türkengefahr, die Religionsfrage bis zu einem Konzil zu vertagen. Bis dahin soll es jedem Fürsten erlaubt sein, nach seinem Gewissen zu handeln. Philipp der Großmütige ergriff diese Chance. Er rief im Oktober 1526 in Homberg (Efze) eine Landessynode ein. Die Versammlung gilt als der Gründungstag der hessischen Landeskirche.
Während der Synode stellte der südfranzösische Franziskanermönch Franz Lambert von Avignon Thesen zur Durchführung der Reformation in Hessen vor. Da er die deutsche Sprache nicht beherrschte, trug Adam Krafft den geladenen Ständen das neue Kirchenprogramm vor. Die Stände setzten sich aus der katholischen Geistlichkeit, dem Klerus, sowie aus der Ritterschaft und Vertretern der Städte zusammen. Die Anwesenden stimmten ihm mit Ausnahme zweier Kritiker zu. Im Anschluss an die Synode wurden die Beschlüsse in der Schrift "Reformatio Ecclesiarum Hassiae" (Reformation der Kirche Hessens) zusammengefasst. Diese sah einen Kirchenaufbau auf der Grundlage selbständiger Gemeinden vor. Das Werk orientierte sich an den Vorstellungen der Schweizer und Oberdeutschen Reformatoren. Der vom Landgrafen um Rat gefragte Martin Luther verwarf diese Kirchenordnung jedoch als einen "Hauffen Gesetze". Er empfahl dem Landgrafen, die Reformation als lebendigen Prozess zu gestalten und dazu geeignete, dem Evangelium verpflichtete Prediger zu bestellen.
Deshalb übernahm Philipp von Hessen das kursächsische Modell der landesherrlichen "Visitation". Damit hatte das letzte Wort in Glaubensangelegenheiten nicht mehr der Papst im fernen Rom, sondern Landgraf Philipp. Der Wunsch der Balhorner hatte sich somit erfüllt.
Durch Visitationsreisen lässt Philipp die reformatorische Bewegung durchsetzen
Viele Pfarrer und Gemeinden standen der Reformationsbewegung unsicher gegenüber. Es herrschten noch viele Missstände. Pfarrer waren schlecht ausgebildet oder verschwendeten Kirchengelder. Landgraf Philipp setzte Visitatoren ein, die durch Hessen reisten und den Zustand der Gemeinden überprüften. Sie kontrollierten die Verbreitung der protestantischen Lehre, die Verwaltung der Sakramente, wie Taufe und Abendmahl, sowie den Lebenswandel der Pfarrer. Außerdem regelten sie die finanziellen Angelegenheiten der Pfarreinkünfte, der Baulasten und Schulen. Die Visitatoren verzeichneten auch das Kirchengut, entließen untaugliche Pfarrer und regelten die Versorgung für "altgläubige" katholische Geistliche, die vom Dienst enthoben wurden. Der erste "Visitator", der die hessische Bevölkerung reformierte, war Adam Krafft. 1531 bekam er Verstärkung: Mehrere Superintendenten wurden berufen und übernahmen die Aufsicht über die Pfarrer eines Bezirks.
Das religiöse Leben der hessischen Bewohner ändert sich
- Niemand wurde wegen seines Glaubens getötet
Der zum protestantischen Glauben übergetretene Landgraf schrieb die Konfession seiner Untertanen vor. Wer dennoch nicht der evangelischen Glaubensrichtung oder einer anderen Religion angehörte, konnte dies ohne Gefahr für sein Leben tun. Die jüdische Bevölkerung tolerierte Philipp in Hessen, auch die Täufer ließ er am Leben, verwies sie aber des Landes. Landgraf Philipp lehnte es im Gegensatz zu anderen Herrschern ab, einen Menschen wegen seines Glaubens zu töten. - Der Papst verlor an Bedeutung für die Gläubigen
Die reformierten Christen waren nicht mehr darauf angewiesen, was der Papst in Glaubensangelegenheiten sagte. Sie konnten die Bibel, die nun in die deutsche Sprache übersetzt wurde, selbst lesen und sich ihr eigenes Bild machen. - Gottesdienstbesucher konnten die Predigt verstehen
Im Gottesdienst sprach der Pfarrer deutsch und nicht mehr lateinisch, so dass die Besucher die Predigt auch verstehen konnten. Während des Abendmahls erhielten alle Gläubigen den Abendmahlskelch, nicht nur der Pfarrer.
Allerdings lief der Gottesdienst in den hessischen Dörfern und Städten unterschiedlich ab. Die Pfarrer richteten sich dabei nach verschiedenen Gottesdienst-Ordnungen. Philipp erlaubte die unterschiedlichen evangelischen Strömungen in seinem Land, die sächsische um Luther und Melanchthon sowie die Schweizer und Oberdeutsche um Martin Bucer und Huldrych Zwingli. Philipp versuchte, sie zu vereinigen und hegte lange die Hoffnung, dass es zu einer Verständigung komme. - Kein Geld mehr für erhoffte Sünden-Vergebung
Die evangelischen Hessen zahlten keine Ablassbriefe mehr, um sich von ihren Sünden und ihrer Schuld freizukaufen. Sie konnten nun allein durch ihren Glauben die Gnade Gottes erlangen. - Geistliche dürfen heiraten, die Klöster werden verlassen
Mönche und Nonnen durften ihre Klöster verlassen und konnten heiraten. - Geistliche Gerichtsbarkeit in Hessen
Die geistliche Gerichtsbarkeit, die bisher beim Erzbischof von Mainz lag, fiel 1528 an Philipp. Daher durfte kein Hesse mehr vor einem fremden Gericht verklagt werden.
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