Die ersten Hessen werden evangelisch
Mit seinem Übertritt zum evangelischen Glauben duldete Landgraf Philipp von Hessen evangelische Prediger in seinem Territorium.
"Euer fürstliche Gnaden soll unser Papst und Kaiser sein" bat 1523 die hessische Gemeinde Balhorn in einem Schreiben an Landgraf Philipp. Die Balhorner waren unzufrieden mit ihrem neuen Pfarrer und hatten vergeblich den zuständigen Abt um einen neuen Geistlichen gebeten. Nun sollte Landgraf Philipp die Pfarrstelle neu besetzen.
Die Bitte der Balhorner mutet heute ungewöhnlich an, kaum jemand würde vom hessischen Ministerpräsidenten verlangen, zugleich auch als Kirchenführer zu handeln. Einen Grund für diese Denkweise legte Martin Luther 1520 mit seiner Schrift "An den christlichen Adel deutscher Nation". Darin stellt er fest, dass die katholische Kirche, beziehungsweise der Papst, nicht zu einer Reform fähig seien. Deshalb sollten die Fürsten die Reformation vorantreiben. Als getaufte Christen seien sie dazu in der Lage.
Nachdem Philipp sich zu der Lehre Martin Luthers bekannt hatte, reagierte er auf die Wünsche der Balhorner und anderer hessischer Gemeinden. Er bestimmte seinen Hofprediger Adam Krafft 1525 zu seinem "Visitor", der im Namen des Landgrafen die Gemeindepfarrer einsetzte und ihre Arbeit kontrollierte. Philipp wurde damit zum "Notbischof" der evangelischen Landeskirche in Hessen.
Öffentlich erscheint Philipp als bekennender Lutheraner erstmals 1526 beim Reichstag in Speyer zusammen mit Kurfürst Johann von Sachsen, der zu den ersten fürstlichen Anhängern Luthers gehört. Über seine Herberge lässt Philipp den Wahlspruch setzen: VDMIAE. „Verbum domini manet in eternum – Gottes Wort währt in Ewigkeit“.
Landgraf Philipp war im Gebiet des heutigen Bundeslandes Hessen der bedeutendste aber längst nicht der einzige Fürst. Das heutige Hessen war damals in viele meist kleinere Herrschaftsgebiete aufgeteilt. In ihnen wurde die Reformation unterschiedlich, entsprechend der Haltung des jeweiligen Fürsten früh, spät oder gar nicht durchgeführt.
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