Die evangelische Glaubenspraxis etabliert sich in Hessen
Auf dem Reichstag in Speyer 1529 verurteilten die katholischen Stände die reformatorischen Veränderungen in Hessen und anderen evangelischen Fürstentümern. Fünf Fürsten und 14 Städte protestierten dagegen. Seit diesem Widerspruch gegen die Einmischung in religiöse Fragen werden evangelische Gläubige auch als "Protestanten" bezeichnet. Wegen der Verurteilung der reformatorischen Bewegung war Landgraf Philipp von Hessen gewarnt, so dass er sich vermehrt auf Maßnahmen zur Verteidigung konzentrierte. Allein konnte sich Philipp allerdings nicht gegen die katholische Übermacht behaupten, deshalb schloss er sich am 27. Februar 1531 mit anderen evangelischen Fürsten zum "Schmalkaldischen Bund" zusammen. Es herrschte daraufhin 15 Jahre lang Frieden zwischen den beiden Konfessionen. In dieser Zeit festigte sich die evangelische Glaubenspraxis in Hessen.
Kaiserliche Truppen zerstören hessische Festungen
Nachdem der Schmalkaldische Bund infolge von Philipps Doppelehe geschwächt wurde, begann 1546 der Kaiser den Krieg gegen den Bund, Landgraf Philipp und seine Verbündeten verloren die militärische Auseinandersetzung. Die kaiserlichen Truppen zerstörten die landgräflichen Festungen in Rüsselsheim, Gießen und Kassel. Nur die Festung Ziegenhain besetzten sie nicht. Dies verdankten die Ziegenhainer und der Landgraf dem Kommandanten Heinz von Lüder. Er weigerte sich nach dem Ende des Krieges, die Festung zu übergeben, obwohl der Kaiser diese dem Landgrafen bereits abgepresst hatte.
Evangelische Hessen bleiben standhaft
Landgraf Philipp, der sich in Halle dem Kaiser unterwarf, wurde aus Hessen verschleppt und für fünf Jahre in den Niederlanden gefangen gehalten. Doch trotz Abwesenheit Philipps blieb der evangelische Glaube in Hessen verwurzelt. Dies zeigte sich, als der Kaiser eine Art "religiöse Zwischenlösung" einführen wollte. Die katholischen Zeremonien sollten dadurch wieder verbreitet werden, wobei aber vorübergehend wenige evangelische Neuerungen wie der Laienkelch und die Priesterehe geduldet wurden. Der Landgraf stimmte dieser vorläufigen Regelung, dem "Interim" zu, da er hoffte, bald aus der Gefangenschaft zu entkommen. Diese "religiöse Zwischenlösung" konnte allerdings bei seiner Familie und der hessischen Bevölkerung nicht durchgesetzt werden. Seine erste Frau, Landgräfin Christine, war "dem zugerichten Interim alwege so spinnenfeind und zu wider ..." In seinem Sohn Wilhelm, der während der Gefangenschaft die Regentschaft übernahm, regte sich ebenfalls Widerstand. Er berief sich auf seine Konfirmation.
Die vom Kaiser eingesetzte Regierung sandte dennoch zwei Kommissionen durch das Land, um die Gemeinden zum Gehorsam zu bewegen – doch vergeblich. Das Volk und die Geistlichen blieben standhaft. Philipp ordnete immerhin an, dass die Geistlichen, die sich weigerten das Interim anzunehmen, auf seine Kosten bezahlt wurden. Im August 1549 wandte er sich schließlich selbst von dieser "religiösen Zwischenlösung" ab.
Nach seiner Befreiung bemühte sich der Landgraf in den letzten 15 Jahren seines Lebens, zwischen den verschiedenen evangelischen Bekenntnissen zu vermitteln.
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