Das Augsburger Bekenntnis gilt bis heute auch in Hessen
Kaiser Karl V. hatte auf dem Reichstag in Speyer 1529 weitere reformatorische Maßnahmen und die Enteignung von Kirchengut verboten. Er verlangte die Duldung katholischer Gottesdienste in den reformierten Gebieten des Reiches und forderte die Protestanten auf, im Jahr darauf in Augsburg ausführlich die Positionen ihrer Glaubenslehre darzulegen. Die Lutheraner kamen dieser Aufforderung nach. Auf dem Reichstag in Augsburg, am 25. Juni 1530, übergaben Philipp von Hessen und weitere lutherische Fürsten dem Kaiser das Augsburger Bekenntnis. Philipp Melanchthon hatte diese Schrift eigens für den Reichstag verfasst. Es ist eine der wichtigsten Bekenntnisschriften der lutherischen Kirche und für viele Landeskirchen die bis heute gültige Bekenntnisgrundlage. In den meisten evangelischen Gesangbüchern lässt sie sich im Anhang nachlesen. Noch heute werden alle evangelischen Pfarrer, auch in Hessen, bei ihrer Ordination darauf verpflichtet. Das Augsburger Bekenntnis besteht aus 28 Artikeln, von denen die ersten 21 die Lehre Martin Luthers darlegen. Die restlichen Artikel befassen sich mit der von den Reformatoren angeprangerten Glaubenspraxis der katholischen Kirche, wie dem Zölibat, den Fastengeboten oder dem Mönchsgelübde.
Da sich die Reformatoren im Vorfeld des Augsburger Reichstages nicht auf eine gemeinsame Basis einigen konnten, legen Zwingli und einige oberdeutsche Städte unter der Führung Straßburgs eigene Bekenntnisschriften vor – Zwingli die „Ratio fidei“, Straßburg, Memmingen, Lindau und Konstanz die "Confessio Tetrapolitana". Die katholische Seite antwortete hierauf mit einer Gegenschrift, der so genannten "Confutatio".
Kaiser weist Bekenntnis zurück
Der Kaiser und die katholische Reichstagsmehrheit erklärten die Argumente der Protestanten kurzerhand für widerlegt und wiesen weitere Forderungen nach Eigenständigkeit zurück. Gleichzeitig bestätigte der Kaiser das Wormser Edikt aus dem Jahr 1521, das Luthers Lehre ächtete. Es verbot den Druck, Kauf und die Lektüre seiner Schriften, erklärte Luther für rechtlos und verfügte die Verfolgung seiner Anhänger. Weil der Kaiser jedoch Truppen- und Geldhilfe der Protestanten für die Verteidigung gegen die Türken brauchte, schied eine militärische Umsetzung dieser Maßnahmen gegen die Protestanten vorerst aus.
Die Zurückweisung ihres Glaubensbekenntnisses bestärkte die lutherisch-reformierten Länder und Städte in ihrem Bestreben ein eigenständiges politisches und militärisches Bündnis gegen den Kaiser zu gründen. Unter der Federführung Philipps wurde 1531 zusammen mit dem Kurfürsten von Sachsen der Schmalkaldische Bund gegründet.
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